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OkSehr geehrte Erdgas-Kundinnen und -Kunden,
gern informieren wir Sie über die einmalige Kostenentlastung für den Monat Dezember 2022 nach dem Beschluss der Bundesregierung (ESWG § 2 Abs. 1 bis 3 und § 3).
Um für Sie sofort eine Entlastung in dieser schwierigen Zeit hoher Energiepreise und hoher Inflation sicherzustellen, werden wir Ihren Abschlag für den Monat Dezember für Gas nicht abbuchen. Sollten Sie den Dezemberabschlag überweisen, können Sie auf den Überweisungsvorgang im Dezember für Gas verzichten. Somit greift für Sie eine sofortige finanzielle Entlastung im Dezember und damit noch in diesem Jahr 2022.
Bei der nächsten Jahresabrechnung für Gas werden wir Ihnen den so genannte Entlastungsbetrag gutschreiben. Dieser Entlastungsbetrag wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei Gas auf Basis der im Dezember gültigen Preise Ihres Tarifs und einem Zwölftel Ihrer Jahresverbrauchsprognose (Stand: September 2022 oder früher) errechnet. Das wird in den meisten Fällen etwas höher sein, als Ihr Dezemberabschlag gewesen wäre. Die Werte, Entlastungsbetrag und ausgesetzter Dezemberabschlag, werden Ihnen auf der Jahresrechnung transparent ausgewiesen.
Warum erfolgt die Berechnung des Entlastungsbetrages nach dem Willen der Bundesregierung auf Basis der Jahresverbrauchsprognose 2022, die ja meist zum Zeitpunkt der letzten Abrechnung Ende 2021 ermittelt wurde und nicht mehr aktuell ist? Damit möchte die Bundesregierung Ihre Sparsamkeit beim Energieverbrauch im Jahr 2022 belohnen. Denn so wird Ihr Bonus voraussichtlich höher ausfallen, als würden die Daten Ende 2022 bei der Bonusermittlung zugrunde gelegt.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere persönlichen Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Stand 18.11.2022
Informationen zu unserer Stromkennzeichnung finden Sie unter Rechtshinweise.
Im Gegensatz zu konventionellen Energieträgern entstehen durch erneuerbare Energien wie z. B. Wind-, Solar- oder Wasserkraft weder CO2-Emissionen noch atomarer Abfall.
Durch die Umstellung auf Ökostrom möchten wir unseren Beitrag zum Umweltschutz leisten und den Bezug und Ausbau von erneuerbaren Energien fördern.
Alles rund um das Thema Ökostrom finden Sie hier:
PDF-KlimaINVESTEinen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten wir durch die Beschaffung von Strom aus Wasserkraft. In dem wir den regenerativ erzeugten Strom aus Norwegen beziehen, entsteht aus dem Kreislauf der Natur saubere Energie – frei von Verschmutzungen, Emissionen oder Müll. Mehr zum Thema Wasserkraft lesen Sie hier:
PDF-Anlagendatenblatt KlimaINVESTEin Wechsel birgt keinerlei Risiken für Sie, da die Elektrizitäts- und Gasversorgung per Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu jeder Zeit durch den örtlichen Grundversorger sichergestellt ist. Sie können über die Seiten unserer Partner ganz bequem und sicher online wechseln. Wenn Sie möchten, senden wir Ihnen den Wechselauftrag aber auch gerne zu! Alternativ können Sie natürlich auch ganz einfach unser Kontaktformular nutzen.
- Die persönlichen Daten des künftigen Vertragspartners
- Ihre Erdgas-Zählernummer
- Ihre Strom-Zählernummer
- Ihr Jahresverbrauch in kWh (dieser steht z.B. auf Ihrer letzten
Jahresabrechnung)
- Ihr jetziger Anbieter
Wegen gesetzlicher Fristenregelungen erfolgt die Umstellung zu EAG in der Regel vier bis sechs Wochen nach Abschluss des Vertrages. Allerdings können eventuelle Kündigungsfristen bei Ihrem Altversorger den Anbieterwechsel hinauszögern.
Wir übernehmen die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten zum nächstmöglichen Termin. Hat Ihr bisheriger Lieferant die Preise erhöht und Sie möchten Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, nehmen Sie die Kündigung bitte selbst vor.
Wenn Sie selbst Vertragspartner des bisherigen Lieferanten sind, müssen Sie Ihren Vermieter nicht über den Wechsel informieren.
Nein, um Strom oder Erdgas von der EAG zu beziehen brauchen Sie keinen neuen Zähler. Auch neue Leitungen sind nicht notwendig. Wir beliefern Sie über die bestehenden Leitungen.
Bei einem Umzug bzw. Einzug haben Sie die Möglichkeit, sich bis zu sechs Wochen rückwirkend für die EAG zu entscheiden. Die Berechnung erfolgt rückwirkend ab dem Datum der Anmeldung Ihrer Strom-/ und Erdgasbelieferung bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber.
Zum Lieferbeginn und Lieferende verwenden wir entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausschließlich vom Netzbetreiber mitgeteilte Zählerstände.
Da es sich bei Erdgas um ein Naturprodukt handelt, ist dessen Energieinhalt von verschiedenen Kriterien abhängig. Der Erdgasverbrauch in Kubikmetern (Volumen) wird mittels eines Umrechnungsfaktors in Kilowattstunden (Wärmeinheit=Energie) umgerechnet. Er errechnet sich aus der Zustandszahl und dem Brennwert. Die Berechnungsverfahren wurden durch die DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) und den Eichbehörden entwickelt und sind für alle Marktteilnehmer bindend.
Weitere Informationen sowie eine Beispielrechnung finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei.
PDF
Beim Gas wird zwischen Norm- und Betriebszustand unterschieden. Im Gaszähler herrscht der Betriebszustand, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf Grundlage des Normzustands. Daher wird der Betriebs- auf den Normzustand umgerechnet. Dies erfolgt über die durch den Netzbetreiber kundenspezifisch ermittelte Zustandszahl (z-Zahl).
Der Brennwert beschreibt den Energieinhalt, der in einem Normkubikmeter Gas enthalten ist. Er wird regelmäßig mit geeichten Messgeräten an repräsentativen Stellen von dem zuständigen Netzbetreiber ermittelt.
Die Heizungsanlage sollte mindestens einmal im Jahr gewartet und gereinigt werden. Lassen Sie sich von Ihrem Heizungsfachmann beraten.
Für die optimale Luft-Zirkulation sollten die Heizkörper relativ frei hängen, also nicht mit Möbeln und anderen Gegenständen zugestellt sein. Außerdem gehören Wäsche oder andere Textilien nicht auf die Heizung. Auch Vorhänge können ein Grund für Wärmeverluste sein. Sollte Ihre Heizung „blubbern“, befindet sich Luft darin, die das Wasser verdrängt. So kann die Wärme nicht optimal an die Außenluft gelangen. Daher empfiehlt es sich, jeweils vor und nach der Heizperiode die Heizkörper zu entlüften. Entweder selbst oder durch einen Fachmann.
Achten Sie beim Lüften darauf, dass in Stößen gelüftet wird. So wird ein schneller Luftaustausch herbeigeführt und neuer Sauerstoff gelangt schnell ins Zimmer, während die verbrauchte Luft entweicht. Das sollte zwei- bis dreimal täglich passieren. Gekippte Fenster sind während der Heizperiode nicht wirkungsvoll, da neue Luft nur langsam in die Räume dringt. Zwar entweicht die warme Luft auch langsamer, doch der Lüftungseffekt kommt zu kurz.
Räume, die Sie nicht ständig nutzen, sollten Sie nur gering heizen. Die optimalen Raumtemperaturen liegen in Schlafräumen bei ca. 15° C, im Wohn- bzw. Essbereich bei 18° C – 21° C. Stellen Sie aber dennoch Ihr eigenes Wohlbefinden immer in den Vordergrund. Aber bedenken Sie: Jedes Grad weniger kann bis zu 5 % der Heizkosten einsparen. Deshalb empfiehlt sich besonders in der Übergangszeit lieber einmal mehr zum Pulli als zur Heizung zu greifen.
Wenn Sie kochen, sollten Sie immer einen Deckel auf die Töpfe setzen. Das senkt den Energieverbrauch enorm.
Besonders Besitzer älterer Immobilien sollten über eine Dämmung der Fassade und/oder des Daches nachdenken. Informieren Sie sich hierzu unbedingt über staatliche Förderungen.
Wir freuen uns über Ihre Nachricht! Bitte beachten Sie, dass die Beanwortung Ihrer Fragen manchmal etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt. Wir sind bemüht, Ihnen so schnell wie möglich zu antworten.